Jugendleiterlizenz Ausbildung

Ein Jugendleiter ist für die Kinder- und Jugendarbeit im Verein zuständig und übernimmt dementsprechend eine sehr hohe Verantwortung. Neben der fachlichen Qualifikation werden Soft Skills, wie Organisationsvermögen, Planungsgeschick und vernunftsbestimmtes Handeln für den Erwerb der Jugendleiterlizenz vorausgesetzt. 

Wir bilden unsere Jugendleiter selbst aus und bieten einen pädagogisch qualitativen Lehrgang, der von erfahrenen Dozenten geleitet wird. Darüber hinaus erfolgt unsere Lizenzierung nach den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie den Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).

Die Jugendleiterlizenz soll dazu befähigen, eine Vereinsjugendgruppe aufzubauen, zu führen und sinnvoll zu erweitern. Zudem ist diese Lizenz Voraussetzung für eine staatliche Bezuschussung und auch für den Erhalt der JuleiCa (Jugendleiter-Card).

Hier kommst du direkt zur Ausschreibung.

Lehrgangstermine 2024:

Grund- und Aufbaulehrgang: 11. bis 19. Oktober 2024
Abschlusslehrgang (inkl. Prüfung): 14. bis 17. November 2024

-> Die Anreise erfolgt am 11. Oktober bzw. 14. November jeweils bis 19 Uhr

-> Lehrgangsort: Olympia-Schießanlage, Ingolstädter Landstraße 110, 85748 Garching-Hochbrück

Nimm die Sachen in die Hand - werde Jugendleiter!

  • Du bist über 18 Jahre alt und in der Jugendarbeit tätig?
  • Dir macht die Arbeit mit Kindern & Jugendlichen Spaß?
  • Du bist die Verbindung zwischen Vorstand und Jugend? 
  • Du bist ein gutes Vorbild für Kinder & Jugendliche? 
  • Du bist ein Organisationstalent und weißt, worauf es in der Jugendarbeit ankommt? 
  • Du bist motiviert, engagiert und möchtest dich im Bereich der Jugendarbeit weiterbilden? 


Dann bist du genau richtig, um dich für den nächsten J-Lizenz Lehrgang anzumelden! 

-> Melde dich direkt über den BSSB-Onlinemelder im Login-Bereich "MeinBSSB" an. 

Ausbildung und Inhalt:

Die Bayerische Sportschützenjugend bildet jährlich ca. 20 neue Jugendleiter aus. Im Rahmen eines zweiteiligen Lehrgangs werden theoretische und praktische Inhalte vermittelt, die am Ende mit einer Prüfung abgefragt werden. Bei Bestehen der Prüfung erwirbt man die sogenannte "Jugendleiterlizenz" (ÜL-J). 

 

Inhalt (130 UE):

Die Jugendleiterlizenz-Ausbildung (ÜL-J) umfasst 130 Lerneinheiten.
Der Unterricht beinhaltet zu 80 % überfachliche Themen, wie z. B. überfachlicher Sport, Aktivitäten und Spiele in der allgemeinen Jugendarbeit und deren Finanzierungsmöglichkeiten, Jugend- und Vereinsrecht, Aufsichtspflicht, Kommunikation und Gruppendynamik. 20 % der Ausbildungsinhalte beschäftigen sich mit schießsportfachlichen Ausbildungsthemen in Theorie und Praxis (Luftgewehr/Luftpistole oder Bogen/Luftpistole).

 

Lehrgangsgebühr:
300,– Euro
Darin sind Übernachtung in Doppelzimmern inkl. Vollpension, Referenten- und Betreuerhonorare sowie Unterrichtsmaterial enthalten.

Voraussetzungen:

Die Ausbildung zum Jugendleiter umfasst folgende Schritte: 

  1. Qualifizierung für Standaufsichten mit 4 Unterrichtsstunden (zu absolvieren bei deinem Gau)
  2. Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden (zu absolvieren bei z. B. Malteser, ASB, BRK, etc.), der nicht älter als 2 Jahre ist
  3. Jugendbetreuer und Jugendassistent Lehrgang mit 40 Unterrichtsstunden (zu absolvieren bei deinem Bezirk) oder Vereinsübungsleiter mit 26 Unterrichtsstunden (zu absolvieren bei deinem Gau)
  4. Erweitertes Führungszeugnis ohne jugendrelevante Einträge (darf bei Lehrgangsbeginn nicht älter als 3 Monate sein)

Ohne diese Voraussetzungen ist eine Teilnahme nicht möglich, denn die Jugendleiterlizenz ist ein „amtliches“ Dokument mit fest vorgegebenen Richtlinien, die, wie z. B. auch bei einem Kfz-Führerschein, von Amtswegen her eingehalten werden müssen.

Dein Weg zur Jugendleiterlizenz-Ausbildung

Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis kannst du kostenlos bei deiner Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragen, wenn dein Verein dir bescheinigt, dass du es für ehrenamtliche Zwecke benötigst. 

Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber

Für dein ehrenamtliches Engagement ist es grundsätzlich möglich, bei deinem Arbeitgeber einen Antrag auf Freistellung zu stellen. Grundlage hierfür ist das zum 1.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Jugendarbeitfreistellung des Freistaates Bayern. Es greift für ehrenamtliche Jugendleiter, die in einem festen Anstellungsverhältnis sind. Hierfür ist es nicht erforderlich, Inhaber einer JuLeiCa zu sein. Das Gesetz definiert, wofür eine Freistellung grundsätzlich möglich ist: 

  • für die Teilnahme an Tagungen & Veranstaltungen zum Zwecke der Aus-und Fortbildung (für die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendleiter)
  • für ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit gemäß §11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Im neuen Gesetz wurde bewusst eine relativ großzügige Auslegung der Bereiche der Jugendarbeit gewählt, um Ehrenamtliche zusätzlich zu motivieren und zu honorieren. Die Tätigkeit kann z. B. auf Jugendbildungsangebote, Freizeitmaßnahmen, internationale Jugendarbeit und vieles mehr angewendet werden. 

 

Wie lange kannst du dich freistellen lassen? 

Pro Jahr kannst du dich für maximal 12 Veranstaltungen freistellen lassen. Anders als früher muss hierfür nicht unbedingt der ganze Kalendertag in Anspruch genommen werden - es sind auch kürzere Zeiträume möglich. 

 

Wie beantragst du eine Freistellung? 

Du reichst den Antrag auf Freistellung mindestens 4 Wochen vor deiner Veranstaltung in Textform (also schriftlich oder per E-Mail) beim Personalbüro deines Arbeitgeber ein. Er gilt automatisch als bewilligt, wenn ihn dein Arbeitgeber nicht bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich mit Begründung ablehnt. Sicherheitshalber empfehlen wir dir, dass du dir auch eine Rückmeldung für einen genehmigten Antrag einholst, um auf Nummer Sicher zu gehen. 

Noch mehr Infos rund ums Thema Freistellung findest du auf der Homepage des BJR

Antrag auf Verdienstausfall

Für den Zeitraum der Jugendleiterlizenz-Ausbildung kannst du nicht nur einen Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber stellen, sondern auch einen Antrag auf Verdienstausfall. Hier wird dein entstandener Verdienstausfall (bei einer ganztägigen oder stundenweisen Freistellung durch deinen Arbeitgeber) in Höhe deines Bruttogehaltes gefördert. Den Antrag richtest du umgehend nach Beendigung der J-Lizenz Ausbildung ans Landesjugendbüro. Für Rückfragen zum Verdienstausfall wende dich direkt an Sabine Freitag.

Ausschreibung

Hier kommst du direkt zur Ausschreibung.

Ansprechperson

Lorena Müller

Leitung Landesjugendbüro

Olympia-Schießanlage Hochbrück | Ingolstädter Landstraße 110 | 85748 Garching