Einverständniserklärung zum Sportschießen des Kindes

Nach § 27 Abs 3 WaffG ist das schriftliche Einverständnis des/der gesetzlichen Vertreter/s oder dessen/deren persönliche Anwesenheit für alle Minderjährigen gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Zustimmung bzw. persönliche Anwesenheit dürfen Minderjährige nicht am Schießbetrieb teilnehmen. 

Wir haben unser Formular zur Einholung dieses Einverständnisses dahingehend überarbeitet, dass ab sofort nur noch die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters nötig ist. Dieser bestätigt, dass die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter vorliegt. 

Diese Einverständniserklärung ist vom VÜL oder ÜL-J während des Schießbetriebs aufzubewahren und der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 

 

Einverständniserklärung zum Sportschießen des Kindes