Jugendehrennadel in Silber
Mit der Jugendehrennadel in Silber werden besonders aktive Mitglieder ausgezeichnet, die sich über mehrere Jahre erfolgreich in der Vereins-, Gau und Bezirksjugendarbeit engagiert haben. Anträge zur silbernen Ehrung können von Verein, Gau oder Bezirk gestellt werden. Die Genehmigung der Anträge obliegt in erster Stufe der Bezirksjugendleitung. Hierfür steht jedem Bezirk jährlich ein Kontingent in Höhe der Hälfte der Delegiertenanzahl zum Landesjugendtag zur Verfügung. Über die endgültige Vergabe der silbernen Jugendehrennadel entscheidet die Landesjugendleitung bei der Herbstsitzung. Anträge, die direkt von der Landesjugendleitung gestellt werden, werden von dieser ebenfalls im Rahmen der Herbstsitzung verabschiedet.



